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Wie datenschutzfest ist Ihre Website?

Adresse eingeben, Ergebnis in Sekunden: Was lädt ohne Einwilligung, welche Dienste fehlen in der Datenschutzerklärung, was ist im Impressum veraltet? Mit Bericht als PDF.
  • Technik, Datenschutzerklärung, Impressum
  • Neutral, wo etwas nicht genutzt wird
  • Ergebnis wird nicht gespeichert

Website-Check

Welche Website soll geprüft werden?

Website-Check (Datenschutz, Impressum, Technik)

Dieses Werkzeug braucht JavaScript. Es läuft vollständig in Ihrem Browser – es wird nichts übertragen oder gespeichert.

Für die Prüfung ruft unser Server die eingegebene Website einmalig ab. Die Adresse und das Ergebnis werden nicht gespeichert. Zum Schutz vor Missbrauch wird Ihre IP-Adresse als nicht rückrechenbare Prüfsumme eine Stunde lang gezählt und danach verworfen. Automatische Prüfung, keine Rechtsberatung. Stand der Regeln: Oktober 2026.

Was geprüft wird

Drei Bereiche, ein Bericht

Bewertet wird nur, was für Ihre Website gilt: Wer keinen Shop hat, braucht keinen Abschnitt zur Bestellabwicklung.

TDDDG · DSGVO

Technik & Einwilligung

HTTPS, Cookies beim ersten Aufruf, Schriften von Google, Tracking und Videos ohne Einwilligung, Einwilligungs-Tool, sichtbare Software-Versionen.

Art. 13 DSGVO

Datenschutzerklärung

30 Prüfpunkte – von Verantwortlichem, Rechten und Speicherdauer bis Bewerbung, Zahlungsdienst und KI. Dazu der Abgleich: Werden alle erkannten Dienste erwähnt?

§ 5 DDG

Impressum

Anschrift, Vertretung, Kontakt, Register, USt-IdNr. bzw. W-IdNr., Verbraucherschlichtung – und Altlasten wie TMG, RStV oder der Link zur abgeschalteten OS-Plattform.

Fragen

Häufige Fragen zum Website-Check

Ersetzt der Check eine Prüfung durch einen Datenschutzbeauftragten?
Nein. Er zeigt zuverlässig, wo etwas fehlt oder ungefragt lädt. Ob Datenschutzerklärung und Impressum inhaltlich stimmen, kann nur eine fachliche Prüfung klären.
Warum findet der Check nicht alle Dienste?
Geprüft wird das HTML, das Ihr Server ohne Einwilligung ausliefert. Dienste, die erst per JavaScript nachgeladen werden, sind dort nicht sichtbar. Für eine vollständige Analyse prüfe ich die Seite im Browser mit Netzwerkprotokoll.
Muss der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?
Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde am 20.07.2025 abgeschaltet (VO (EU) 2024/3228). Ein noch vorhandener Link sollte entfernt werden. Die Angabe zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG bleibt dagegen für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten Pflicht.
Speichern Sie, welche Websites geprüft werden?
Nein. Adresse und Ergebnis werden nur für die Dauer der Prüfung verarbeitet und nicht gespeichert. Den Bericht erhalten Sie als PDF und entscheiden selbst, ob Sie ihn weitergeben.
Nico Eberhardt – Porträt mit KI bearbeitet (Hintergrund und Haare)
Nico Eberhardtantwortet persönlichPorträt mit KI bearbeitet (Hintergrund und Haare)

Unterstützung

Lücken gefunden? Ich schließe sie.

Datenschutzerklärung, Impressum, Einwilligungs-Tool und lokale Schriften – geprüft und umgesetzt von jemandem, der Datenschutz und Technik kann. Mobil: 0162 4774863.