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Datenpanne? Erst atmen, dann handeln.
Der Assistent zeigt, wie viel Zeit Ihnen bleibt, schätzt ein, ob Sie melden müssen, und erstellt die Dokumentation, die Sie ohnehin brauchen.
- 72-Stunden-Frist im Blick
- Dokumentation als PDF
- Nichts wird gespeichert
Datenpannen-Assistent
Was ist passiert?
Je mehr Sie ausfüllen, desto genauer die Einschätzung. Die Felder unten landen nur in Ihrer Dokumentation.
Datenpannen-Assistent (Art. 33/34 DSGVO)
Dieses Werkzeug braucht JavaScript. Es läuft vollständig in Ihrem Browser – es wird nichts übertragen oder gespeichert.
Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser – nichts wird übertragen oder gespeichert. Das Ergebnis ist eine erste Einschätzung, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026. Im Zweifel fristgerecht melden – Informationen dürfen nachgereicht werden (Art. 33 Abs. 4 DSGVO).
Sofortmaßnahmen
Die ersten Schritte
Unabhängig davon, ob gemeldet werden muss: Diese Schritte begrenzen den Schaden.
Schaden begrenzen
Passwörter ändern, Zugänge sperren, betroffene Geräte vom Netz nehmen, falsche Empfänger um Löschung bitten.
Nichts löschen
Protokolle, E-Mails und Spuren sichern – sie werden für die Bewertung und eine mögliche Anzeige gebraucht.
Zuständige informieren
Geschäftsführung und Datenschutzbeauftragten sofort einbinden; bei Angriffen auch die IT-Dienstleister.
Alles notieren
Wann bemerkt, was betroffen, was unternommen. Die Dokumentation ist immer Pflicht (Art. 33 Abs. 5 DSGVO).
Bei Cyberangriffen
Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) der Polizei Sachsen hilft Unternehmen bei Angriffen – zusätzlich zur Meldung an die Datenschutzaufsicht.
Fragen
Häufige Fragen zu Datenpannen
Ab wann laufen die 72 Stunden?
Ab dem Moment, in dem Sie mit hinreichender Sicherheit wissen, dass personenbezogene Daten betroffen sind. Wochenenden und Feiertage zählen mit.
Was, wenn ich noch nicht alles weiß?
Trotzdem fristgerecht melden. Fehlende Informationen dürfen schrittweise nachgereicht werden (Art. 33 Abs. 4 DSGVO). Wer zu spät meldet, muss die Verzögerung begründen.
Ist eine falsch verschickte E-Mail schon eine Datenpanne?
Ja. Ob sie gemeldet werden muss, hängt vom Risiko ab: Reine Kontaktdaten an einen vertrauenswürdigen Empfänger, der löscht, sind oft unkritisch; Gesundheits- oder Bankdaten nicht.
Wann müssen Betroffene informiert werden?
Bei voraussichtlich hohem Risiko für ihre Rechte und Freiheiten – unverzüglich und in klarer Sprache (Art. 34 DSGVO). Ausnahmen gelten etwa bei wirksamer Verschlüsselung.
Unterstützung
Panne passiert? Ich helfe sofort.
Bewertung, Meldung an die Behörde, Benachrichtigung der Betroffenen und die Aufarbeitung danach – mobil erreichbar unter 0162 4774863.