Luftaufnahmen in und um Dresden – Fotos, Video, Baudokumentation.
Luftaufnahmen durch einen registrierten EU-Drohnenpiloten mit Kompetenznachweis und Haftpflichtversicherung. Geflogen wird mit einer DJI Air 3S (Klasse C1, Unterkategorie A1). Vor jedem Einsatz werden Luftraum, Geozonen und Genehmigungen geprüft.
Hilft bei der Prüfung von Geozonen.
Für Flüge über fremde Wohngrundstücke ist die Zustimmung der Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigten nötig; in Naturschutzgebieten, nahe Flugplätzen und bestimmten Einrichtungen gelten besondere Regeln (§ 21h LuftVO). Ob und wie geflogen werden darf, wird vorab geprüft – in Einzelfällen ist eine Genehmigung erforderlich.
Erkennbare Personen und fremde Grundstücke dürfen nur mit Einverständnis bzw. auf rechtlicher Grundlage veröffentlicht werden. Bei Bedarf werden Personen unkenntlich gemacht.
Drohnenflüge sind wetterabhängig. Bei Regen, starkem Wind oder schlechter Sicht wird gemeinsam ein Ersatztermin vereinbart.